top of page

Überprüfung nach DGUV V3

Warum sind jährliche Wartungen an Schweißmaschinen erforderlich?
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften geben jedem Gewerbetreibenden vor (gleich welches Gewerk), sich um die elektrische Sicherheit in seinem Betrieb zu kümmern, ansonsten wir dies als vorsätzliche und fahrlässige Handlung gewertet.

Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monate, vor.

Bei einer Fehlerquote unter 2% bei den Prüfungen kann die Prüffrist verlängert werden.

Als Maximal-Richtwert gibt die DGUV V3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen und unter ähnlichen Bedingungen

Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift durch den Betreiber drohen im Schadensfall Bußgelder, Führungskräfte können in persönliche Haftung genommen werden, die Versicherung verweigert den Schutz, bei Personenschäden wird die gesamte Schweißanlage stillgelegt. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn ihre Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Gerät verursacht wurde! Weiterhin muss der Eigentümer im Schadensfall den einwandfreien Zustand nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Personen durch ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

 

Wir bieten Ihnen Wiederholungsprüfungen im vollen Leistungsumfang nach Terminabsprache für alle ortsveränderlichen Lichtbogenschweißeinrichtungen an.

zum Beispiel:

• MIG/MAG-Schweißmaschinen

• Impuls-Schweißmaschinen

• WIG-Schweißmaschinen

• Elektroden-Schweißinverter und -geräte

• Plasmaschneidanlagen

…und alle anderen Lichtbogenschweißeinrichtungen

Unsere Arbeiten beinhalten folgenden Leistungsumfang:

• Reinigung der Schweißanlage

• Überprüfung des Drahtvorschubsystems und des Schweißbrenners

• Überprüfung der Kühleinrichtung der Stromquelle

• Prüfung der Gesamtanlagenfunktion

• Elektrische Prüfung nach DIN EN 60974-4

• Probeschweißen der Anlage

• Prüfplakette entsprechend Vorgaben TBRS inklusive Prüfdatum

• Protokoll mit den Messwerten im Originalausdruck

bottom of page